Woran erkennen Sie, dass eine E-Rechnung in Ordnung ist, bevor sie das Haus verlässt oder in die Buchhaltung wandert? Als strukturierte Datei lässt sie sich maschinell prüfen. Das BMF empfiehlt diese Prüfung, eine unmittelbare Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist sie nicht. Aber was bedeutet es, wenn der Prüfbericht einen Fehler meldet, und was folgt daraus steuerlich?
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Validierung prüft Format und Regeln der Datei, nicht, ob die Rechnung inhaltlich stimmt.
- Für die XRechnung gibt es mit dem Validator der KoSIT ein frei verfügbares Open-Source-Werkzeug.
- Ein Formatfehler macht die Datei zur sonstigen Rechnung, die nicht als E-Rechnung zählt.
Bei einer Validierung prüft eine Software, ob die Rechnungsdatei technisch richtig aufgebaut ist und ihr Inhalt die Regeln des Formats einhält. Der Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) empfiehlt, die Rechnung anzunehmen oder zurückzuweisen. Die Entscheidung trifft der Empfänger.
Konkret läuft die Prüfung bei der XRechnung in drei Stufen ab. Zuerst prüft der Validator, ob die Datei den Vorgaben einer der zwei zulässigen XML-Varianten genau entspricht, UBL oder CII. Danach folgen die Regeln der EN 16931, zuletzt die zusätzlichen Regeln der XRechnung.
Jede dieser Regeln hat eine Kennung, die im Prüfbericht auftaucht. Sie verrät, worum es bei einer Meldung geht:
Kennung | Worum es geht | Beispiel |
BR-CO-… | Rechenwege und Beziehungen | BR-CO-10: Die Summe der Positionen muss zu den einzelnen Positionsbeträgen passen. |
BR-CL-… | Codes | BR-CL-04: Der Währungscode der Rechnung muss aus der ISO-Codeliste 4217 stammen. |
BR-DE-… | nationale Zusatzregeln der XRechnung | BR-DE-15: Die Käuferreferenz (BT-10) muss angegeben sein. |
Die BR-DE-Regeln aus der Tabelle sind für öffentliche Auftraggeber gemacht. Der Validator der KoSIT liest aber aus der Rechnung selbst ab, welche Regeln er anwendet.
Jede E-Rechnung enthält eine Spezifikationskennung (BT-24), die angibt, welchem Standard die Datei folgt. Bei einer Kennung der XRechnung prüft er die BR-DE-Regeln mit, auch bei Rechnungen an Unternehmen.
Bei einer Kennung, die nur die europäische Norm EN 16931 nennt, prüft er allein nach deren Regeln.
Das BMF teilt die Fehler, die eine Validierung findet, in zwei Arten ein:
Eine Validierung erkennt dagegen nicht, ob die Angaben sachlich stimmen. Ein falscher Steuersatz kann durchgehen, wenn er gegen keine Regel verstößt. Die sachliche Prüfung, etwa ob die Leistung erbracht wurde, bleibt beim Empfänger.
Eine bestimmte Validierungsanwendung empfiehlt das BMF nicht. Die folgenden Schritte gelten für Ihre eigenen Rechnungen vor dem Versand ebenso wie für eingehende vor der Buchung:
Wenn Sie eine E-Rechnung validieren, prüfen die Geschäftsregeln auch, ob die Pflichtfelder gefüllt sind. Nicht jedes Pflichtfeld des Formats ist aber eine Pflichtangabe nach dem Umsatzsteuergesetz.
In der Käuferreferenz etwa steht bei Behörden die Leitweg-ID. Firmenkunden können dort eine eigene Kennung vorgeben, zum Beispiel Ihre Lieferantennummer. Ein leeres Feld spielt bei ihnen umsatzsteuerlich keine Rolle, doch der Prüfbericht einer XRechnung meldet dann den Fehler BR-DE-15.
Ohne Kennung genügt ein Bindestrich („-“) als Platzhalter, wie ihn auch das BMF nennt. Dann meldet der Validator BR-DE-15 nicht mehr. Die gesetzlich verlangten Angaben stehen in der Übersicht zu den Pflichtangaben.
Ein Fehler im Prüfbericht wirkt sich je nach Art anders auf die Rechnung und den Vorsteuerabzug aus.
Ohne die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben ist eine Rechnung nicht ordnungsmäßig, und dem Empfänger fehlt damit eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
Wer eine E-Rechnung ausstellen muss, berichtigt sie wieder als E-Rechnung, mit dem passenden Rechnungstyp. Ohne diese Pflicht darf die Berichtigung auch in anderer Form erfolgen.
Ein Formatfehler macht aus der Datei eine sonstige Rechnung, also eine Rechnung, die nicht als E-Rechnung zählt. Für den Vorsteuerabzug heißt das:
Rechnungen an den Bund, die über dessen Eingangsplattform OZG-RE laufen, prüft die Plattform schon beim Einreichen. Formale Fehler weist sie selbst zurück, inhaltliche der Empfänger. In beiden Fällen reichen Sie eine neue, korrigierte Rechnung ein.
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