Die E-Rechnungspflicht in Deutschland verpflichtet alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, strukturierte, maschinenlesbare elektronische Rechnungen für inländische B2B- und B2G-Transaktionen auszustellen. Die Pflicht vereinheitlicht Rechnungsformate, senkt manuelle Verarbeitungskosten, automatisiert Kreditoren- und Debitorenprozesse, verbessert die Umsatzsteuer-Compliance und löst Papier- sowie PDF-Rechnungen schrittweise ab. Damit legt sie die Grundlage für die ViDA-Verordnung bis 2030.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ab Januar 2027 sind deutsche Unternehmen, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 800.000 € betrug, verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Transaktionen auszustellen.
- E-Rechnungen müssen strukturierte, EN 16931-konforme Formate verwenden, hauptsächlich XRechnung oder ZUGFeRD (EN 16931/Comfort oder Extended).
- Alle Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
- Ausnahmen gelten für B2C, Kleinbetragsrechnungen (≤ 250 €), Fahrkarten für den Personenverkehr und umsatzsteuerbefreite/grenzüberschreitende Szenarien.
- E-Rechnungen müssen gemäß den GoBD-Vorschriften im ursprünglichen elektronischen Format archiviert werden, wobei die Aufbewahrungsfrist acht Jahre beträgt.
Die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnungsstellung) umfasst die Ausstellung, den Versand, den Empfang und die Speicherung von Rechnungen in einem strukturierten digitalen Format, das eine nahtlose, automatisierte Verarbeitung durch Computer ohne manuelle Dateneingabe oder Papierbearbeitung ermöglicht.
Für B2B- und B2G-Anwendungsfälle muss die Rechnung maschinenlesbar und EN 16931-konform sein, um eine automatisierte Validierung und Verbuchung in Buchhaltungssystemen zu ermöglichen.
Die Pflicht zur B2B-E-Rechnung in Deutschland wurde durch das Wachstumschancengesetz (verabschiedet im März 2024) eingeführt und über Änderungen in § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umgesetzt. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 15. Oktober 2025 ein BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung veröffentlicht.
Hinweis: Rechnungen an Behörden werden über offizielle Portale (E-Rechnungsportal Bund, OZG-RE oder Landesplattformen) eingereicht. Diese sind Peppol-fähig und akzeptieren XRechnung- und kompatible ZUGFeRD-Dateien.
Deutschland stellt derzeit von der freiwilligen elektronischen Rechnungsstellung auf ein schrittweise eingeführtes obligatorisches E-Rechnungssystem für alle B2B-Transaktionen um.
Zeitpunkt | Was gilt |
Vor 2020 | E-Rechnungen für B2B-Geschäfte freiwillig. |
2020 | B2G-E-Rechnungen verpflichtend (XRechnung/ZUGFeRD für Lieferanten des öffentlichen Sektors). |
1. Januar 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen für B2B-Geschäfte empfangen können; Versand noch optional. |
Bis 31. Dezember 2026 | Übergangsregelung nach § 27 Abs. 38 UStG: Rechnungen dürfen weiterhin auf Papier übermittelt werden, ein anderes elektronisches Format wie PDF nur mit Zustimmung des Empfängers. |
1. Januar 2027 | Unternehmen, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr über 800.000 € lag, müssen E-Rechnungen für B2B-Geschäfte versenden. |
1. Januar 2028 | Ab 2028 gilt die Versandpflicht für alle übrigen inländischen Unternehmen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellung dauerhaft befreit, müssen aber E-Rechnungen empfangen können. |
Die deutsche B2B-Vorschrift gilt speziell für inländische B2B-Transaktionen, bei denen beide Parteien in Deutschland ansässig sind (die bloße Umsatzsteuerregistrierung gilt nicht als „Niederlassung").
Die Pflicht zur B2B-E-Rechnung in Deutschland richtet sich vor allem danach, wo Käufer und Verkäufer ansässig sindund ob es sich um eine inländische B2B-Transaktion handelt.
In der folgenden Tabelle sehen Sie auf einen Blick, welches Rechnungsformat, welche Umsatzsteuerbehandlung und welche Standardformulierung in der Regel anzuwenden sind.
Szenario (Lieferant / Käufer) | Pflicht? | Bemerkung / Behandlung |
Lieferant in Deutschland ansässig, Käufer Unternehmen in Deutschland ansässig | ja | standardmäßige inländische B2B-Rechnung (EN 16931-konforme E-Rechnung), Umsatzsteuer: 19 %/7 %, mit Ausweisung der Gesamtbeträge |
Lieferant in Deutschland ansässig, Käufer Unternehmen in einem anderen EU-Land ansässig | nein | Intra-EU-B2B, außerhalb des Anwendungsbereichs, 0 % Umsatzsteuerregelung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers notwendig |
Lieferant in einem anderen EU-Land ansässig, Käufer Unternehmen in Deutschland ansässig | nein | außerhalb des Geltungsbereichs für deutsche Mandate, oftmals gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft |
Lieferant außerhalb der EU ansässig, Käufer Unternehmen in Deutschland ansässig | nein | Import, außerhalb des Geltungsbereichs, Importumsatzsteuer über Zolldokumente |
Lieferant in Deutschland ansässig, Käufer außerhalb der EU ansässig | nein | Export, außerhalb des Geltungsbereichs, Exportnachweise sollten aufbewahrt werden, 0 % Umsatzsteuer |
Lieferant in Deutschland ansässig, Käufer ist Kleinunternehmer nach § 19 (Umsatz <25.000 € Vorjahr / <100.000 € laufendes Jahr) | ja (Empfänger) | Käufer muss E-Rechnungen erhalten, der Lieferant folgt der schrittweisen Einführung |
Lieferant in Deutschland ansässig, Käufer privater Verbraucher | nein | B2C, außerhalb des Geltungsbereichs |
Lieferant in Deutschland ansässig, Käuferstatus unklar | abhängig | Unternehmer werden als B2B behandeln, andernfalls als B2C, Dokumentstatus |
Folgende Transaktionen und Unternehmensformen sind von der E-Rechnungspflicht in Deutschland ausgenommen:
Dauerhaft von der Ausstellung befreit sind außerdem Kleinunternehmer nach § 19 UStG. E-Rechnungen empfangen können müssen sie trotzdem.
EN 16931-konforme Formate wie XRechnung und ZUGFeRD sind die offiziell anerkannten elektronischen Rechnungsformate für Transaktionen im öffentlichen Sektor und bilden die Grundlage für die schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Welches der beiden Formate zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Systemlandschaft ab. Aufbau und Spezifikation des reinen XML-Formats stehen im Ratgeber zu XRechnung und E-Rechnungsformate, die Entscheidung zwischen maschinenlesbar und hybrid im Vergleich ZUGFeRD und XRechnung.
Format / Bezeichnung | EN-16931-Konformität | Zulässigkeit |
XRechnung | Ja (rein maschinenlesbar) | Dauerhaft zulässig |
ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) | Ja (hybrides Format) | Dauerhaft zulässig |
Peppol BIS Billing 3.0 (UBL) | Ja (Standard im Peppol-Netzwerk) | Dauerhaft zulässig |
EDIFACT / Legacy-EDI | Nicht nativ nach EN 16931 | Dauerhaft zulässig, sofern UStG-Pflichtangaben vollständig extrahierbar sind |
PDF beziehungsweise Papier | Nein (rein visuell) | Künftig nicht zulässig für inländische B2B-Umsätze |
Zu EDI und EDIFACT: Vereinbarte Formate bleiben dauerhaft als E-Rechnung zulässig, solange sich alle nach dem UStG erforderlichen Angaben richtig und vollständig aus dem Datensatz extrahieren lassen. Nur Verfahren, die das nicht leisten, fallen mit dem Ende der Übergangsregelung 2027 weg.
Die deutschen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich basieren auf strukturierten Daten gemäß EN 16931. Das bedeutet, dass Ihre Rechnung denselben rechtlichen ‚Rechnungsinhalt' wie bisher enthalten muss, jedoch in einem maschinenlesbaren Format, das Finanzsysteme automatisch validieren und verbuchen können.
Damit eine E-Rechnung rechtlich und steuerlich gültig ist, muss sie folgende Grundangaben enthalten:
Nicht jede E-Rechnung erfordert dieselben Daten. Je nach Geschäftsfall kommen weitere Angaben hinzu:
Die Umstellung auf strukturierte E-Rechnungen greift tief in bestehende Abläufe ein und verteilt Aufgaben auf mehrere Abteilungen im Unternehmen gleichzeitig:
Die Meilensteine von der Vorbereitung bis zum Go-live stehen in unserer E-Rechnungs-Umstellung: Schritt-für-Schritt-Checkliste.
Als zentrale Plattform für elektronische Rechnungsstellung und Steuer-Compliance ergänzt ClearTax bestehende Softwarelandschaften und bündelt die operativen Aufgaben im Unternehmen:
Über den reinen Rechnungsaustausch hinaus dient die Plattform als einheitliche Datengrundlage für Compliance, auf der weitergehende Anwendungen wie Betrugserkennung und automatisierte Abstimmung aufsetzen. Dies sorgt für ein geringeres Compliance-Risiko im Unternehmen.
Die E-Rechnungspflicht richtet sich an alle Unternehmen, die steuerpflichtige B2B-Transaktionen im Inland durchführen. Zusätzlich besteht gegenüber der Bundesverwaltung die Pflicht zum elektronischen Rechnungsaustausch bereits seit dem 27. November 2020 auf Grundlage der E-Rechnungsverordnung, wobei für die Landesebene eigenständige Regelungen gelten. Öffentliche Einrichtungen verlangen bereits seit 2020 E-Rechnungen, die über offizielle Portale wie das E-Rechnungsportal Bund oder staatliche Systeme eingereicht werden müssen.
Im Gegensatz zu Ländern mit zentralisierten Abwicklungsmodellen verfolgt Deutschland einen dezentralen Ansatz mit nachträglicher Prüfung: Rechnungen werden direkt zwischen Unternehmen ausgetauscht, ohne dass eine Echtzeit-Validierung durch die Steuerbehörde erfolgt. Dieses Modell legt den Schwerpunkt auf Interoperabilität und Flexibilität und schafft gleichzeitig die Grundlage für eine mögliche künftige EU-weite Echtzeit-Berichterstattung im Rahmen der Initiative ‚Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter'.