Deutschland hat die obligatorische elektronische Rechnungsstellung angekündigt, wonach alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen strukturierte, maschinenlesbare E-Rechnungen für inländische B2B-Verkäufe ausstellen müssen.
Diese Reform standardisiert Rechnungsformate, verbessert die Steuerkonformität und führt dazu, dass traditionelle Papier- und PDF-Rechnungen für die meisten Geschäftsbeziehungen schrittweise abgeschafft werden.
Das Wichtigste auf einen Blick: Anforderungen an die E-Rechnungsstellung
- E-Rechnungen müssen strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD 2.1+ verwenden, um eine automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen.
- Alle Unternehmen müssen ab Januar 2025 elektronische Rechnungen akzeptieren, die Ausstellung wird schrittweise bis zur vollständigen Umsetzung im Jahr 2028 verpflichtend.
- Die Regierung validiert, speichert oder beteiligt sich derzeit nicht an dem E-Rechnungsprozesses.
- E-Rechnungen müssen mindestens 10 Jahre lang in ihrem Originalformat sicher archiviert werden.
- Ausnahmen gelten für B2C-Transaktionen, Rechnungen unter 250 €, Fahrkarten und umsatzsteuerbefreite Verkäufe sowie Transaktionen innerhalb der EU.
E-Rechnung oder elektronische Rechnungsstellung ist der Prozess der Ausstellung, des Versands, des Empfangs und der Speicherung von Rechnungen in einem strukturierten digitalen Format, das eine nahtlose, automatisierte Verarbeitung durch Computer ohne manuelle Dateneingabe oder Papierbearbeitung ermöglicht.
E-Rechnung in Deutschland bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung, dass deutsche Unternehmen strukturierte digitale Rechnungen für Geschäftsvorgänge, insbesondere zwischen Unternehmen (B2B), verwenden müssen. E-Invoicing ist viel mehr als nur das Versenden einer Rechnung per E-Mail.
Es geht um den Austausch von Rechnungen als strukturierte, maschinenlesbare Daten, die Automatisierung, Compliance und Effizienz ermöglichen, wie sie jetzt gesetzlich für B2G- und B2B-Transaktionen in Deutschland vorgeschrieben sind.
Deutschland stellt derzeit von der freiwilligen elektronischen Rechnungsstellung auf ein stufenweises obligatorisches E-Rechnungssystem für alle B2B-Transaktionen um. Während E-Rechnungen für Business-to-Government-Rechnungen (B2G) bereits seit 2020 vorgeschrieben sind, liegt der Schwerpunkt nun auf der B2B-E-Rechnung.
| Datum | Etappe | Details/Personenkreis |
| Vor 2020 | Freiwillige elektronische Rechnungsstellung | Keine Verpflichtung für B2B, nur für einige B2G-Fälle |
| Seit 2020 | Obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich | Lieferanten des öffentlichen Sektors auf Bundes- und Landesebene müssen elektronische Rechnungen (XRechnung/ZUGFeRD) versenden. |
| 1.1.2025 | Start der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich | Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen für inländische B2B-Verkäufe zu empfangen. Der Versand ist weiterhin optional (Übergangsphase). |
| 1.1.2027 | Elektronische Rechnungsstellung für große Unternehmen verpflichtend | Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 € müssen elektronische Rechnungen für B2B ausstellen. Kleine Unternehmen können nach Vereinbarung alte Formate verwenden. |
| 1.1.2028 | Vollständige Verpflichtung für alle B2B-Transaktionen | Alle Unternehmen (unabhängig von ihrer Größe) müssen strukturierte elektronische Rechnungen für den inländischen B2B-Bereich ausstellen und empfangen. |
Die E-Rechnungsstellungspflicht gilt für Business-to-Business-Transaktionen (B2B) innerhalb Deutschlands, insbesondere wenn sowohl der Lieferant als auch der Empfänger in diesem Land ansässig sind oder eine feste Niederlassung haben.
Das bedeutet, dass deutsche Unternehmen, die untereinander Transaktionen durchführen, die Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung erfüllen müssen.
Die rechtliche Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland basiert auf der Europäischen Norm EN 16931, die den Mindestdatensatz und die Struktur für elektronische Rechnungen definiert. Die beiden wichtigsten E-Rechnungsformate in Deutschland gewährleisten eine breite Konformität und Effizienz bei der elektronischen Verarbeitung.
Das modell für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland wurde entwickelt, um einen flexiblen, sicheren und interoperablen Austausch elektronischer Rechnungen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor zu ermöglichen.
Der elektronische Rechnungsaustausch in Deutschland basiert auf strukturierten Daten, der Einhaltung gesetzlicher Standards und digitaler Automatisierung.
Unternehmen erstellen elektronische Rechnungen mit Hilfe von ERP-, Buchhaltungssoftware oder einem Anbieter von E-Rechnungslösungen. Diese Anbieter stellen sicher, dass die Rechnungen im Format XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF/A-3 + XML) erstellt werden und alle für die Mehrwertsteuerkonformität erforderlichen Daten enthalten.
Rechnungen werden direkt per E-Mail, EDI, Peppol-Netzwerk oder über Plattformen von Dienstleistern an Handelspartner versendet. Der Austauschkanal wird einvernehmlich gewählt, die Rechnung muss jedoch in einem strukturierten Format bleiben.
Rechnungen an Behörden werden über offizielle Portale (E-Rechnungsportal Bund, OZG-RE oder Landesplattformen) eingereicht. Anbieter von E-Rechnungslösungen können die Einreichung automatisieren, eine Integration mit diesen Portalen vornehmen und die Konformität der Dateien überprüfen.
Die Software des Empfängers oder der E-Rechnungsanbieter überprüft die Rechnung auf Format und Datenintegrität. Gültige E-Rechnungen werden automatisch in ERP- oder Buchhaltungssysteme verarbeitet.
Alle elektronischen Rechnungen müssen 10 Jahre lang in ihrem ursprünglichen elektronischen Format archiviert werden, um Authentizität, Integrität und rechtliche Revisionssicherheit zu gewährleisten.
Die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung ist in Deutschland aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften und der Notwendigkeit digitaler Effizienz mittlerweile eine strategische Notwendigkeit. Unternehmen müssen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und gleichzeitig die Genauigkeit, Geschwindigkeit und Rückverfolgbarkeit von Rechnungen verbessern.
Dokumentieren Sie, wie Rechnungen erstellt, genehmigt, versendet, empfangen und archiviert werden. Identifizieren Sie Lücken in der Digitalisierung und lokalisieren Sie manuelle Engpässe.
Prüfen Sie, welche Transaktionen eine elektronische Rechnungsstellung erfordern (B2B, B2G), welche Formate (XRechnung, ZUGFeRD) gelten und welche Fristen je nach Unternehmensgröße und Umsatz anstehen.
Stellen Sie sicher, dass Ihre ERP- oder Buchhaltungssoftware strukturierte E-Rechnungsformate unterstützt. Prüfen Sie, ob bestehende Systeme Integrationsmodule oder einen Wechsel zu fortschrittlicheren Plattformen erfordern.
Vergleichen Sie Funktionen, Compliance-Abdeckung, Integrationsoptionen und Benutzerunterstützung der verschiedenen Lösungsanbieter. Achten Sie auf zertifizierten Peppol-Zugang und automatische Formatvalidierung.
Entwickeln Sie Standardarbeitsanweisungen für die Ausstellung, den Empfang und die Archivierung von E-Rechnungen. Definieren Sie Rollen, Verantwortlichkeiten und Eskalationswege für Rechnungsausnahmen oder -fehler.
Bieten Sie gezielte Schulungen für Mitarbeiter in der Buchhaltung, in der IT und im operativen Bereich an. Informieren Sie Ihre Geschäftspartner über Ihre neuen E-Invoicing-Funktionen und die bevorzugte Übermittlungsweise.
Testen Sie die elektronische Rechnungsstellung mit ausgewählten Lieferanten und Kunden, um Interoperabilität, Fehlerbehandlung und nahtlose Workflow-Integration sicherzustellen.
Überprüfen Sie regelmäßig Aktualisierungen der Regierung und Mitteilungen von Lösungsanbietern, um den sich ändernden rechtlichen und technischen Anforderungen immer einen Schritt voraus zu sein.
Der Ansatz Deutschlands bei der elektronischen Rechnungsstellung unterscheidet sich von dem anderer europäischer Länder wie Frankreich und Polen, insbesondere in Bezug auf Zentralisierung, Freigabeanforderungen und Übertragungsmodelle. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Deutschland | Frankreich | Polen |
| Modell | Dezentralisiert, nachträgliche Prüfung | Zentralisierte Abwicklung (in Echtzeit an die Regierung) | Zentralisierte Abwicklung (in Echtzeit an die Regierung) |
| Format | XRechnung (XML), ZUGFeRD (PDF/XML) | Factur-X (EN 16931, PDF/XML-Hybrid), XML | KSeF XML (benutzerdefiniertes polnisches Format) |
| Übertragung | Direkt, Peppol oder Portal des öffentlichen Sektors | Alle Rechnungen werden über Chorus Pro (zentrales Portal) weitergeleitet | Alle Rechnungen werden über KSeF (zentrale Plattform) weitergeleitet |
| Für Menschen lesbar | PDF-Option über ZUGFeRD | PDF/XML-Hybrid (Factur-X) | Nur XML; menschenlesbar optional |
| Zeitplan für die Einführung | B2G: 2020; B2B: 2025–2028 schrittweise | B2G: 2020; B2B: 2026 (schrittweise) | B2B: 2024 (vollständige Freigabe ab Juli 2024) |
| Zugang für Steuerbehörden | Prüfung auf Anfrage | Echtzeit, automatische Kopie an die Steuerbehörde | Echtzeit, automatische Kopie an die Steuerbehörde |
ClearTax bietet eine robuste E-Rechnung programm die speziell für die deutschen regulatorischen Anforderungen entwickelt wurde und Unternehmen, die auf digitale Rechnungsstellung umstellen, eine nahtlose Integration, Automatisierung und zentralisierte Verwaltung ermöglicht.
Die Pflicht zur Verwendung der E-Rechnung in Deutschland gilt ausschließlich für B2B-Transaktionen, bei denen beide Parteien in Deutschland ansässig sind. Öffentliche Einrichtungen verlangen bereits seit 2020 E-Rechnungen, die über offizielle Portale wie das E-Rechnungsportal Bund oder staatliche Systeme eingereicht werden müssen.
Im Gegensatz zu Ländern mit zentralisierten Abwicklungsmodellen verfolgt Deutschland einen dezentralen Ansatz mit nachträglicher Prüfung: Rechnungen werden direkt zwischen Unternehmen ausgetauscht, ohne dass eine Echtzeit-Validierung durch die Steuerbehörde erfolgt.
Dieses Modell legt den Schwerpunkt auf Interoperabilität und Flexibilität und schafft gleichzeitig die Grundlage für eine mögliche künftige EU-weite Echtzeit-Berichterstattung im Rahmen der Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter”.