Das deutsche OZG-RE-Portal ist die einheitliche Bundesplattform für die Einreichung elektronischer Rechnungen bei Behörden. Es unterliegt dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und ermöglicht Lieferanten die Übermittlung von XRechnung-konformen Rechnungen über Webformulare, Datei-Uploads, E-Mail oder das Peppol-Netzwerk an Bundesbehörden und kooperierende Bundesländer.
Das Wichtigste in Kürze
- OZG-RE hat das alte ZRE-Portal im September 2025 abgelöst und dient nun als einziges B2G-Portal für die elektronische Rechnungsstellung.
- Lieferanten müssen eine Leitweg-ID verwenden, um Rechnungen an den richtigen Empfänger in der Verwaltung zuzustellen.
- Akzeptierte Übermittlungskanäle sind die manuelle Web-Eingabe, der XRechnung-XML-Upload, die E-Mail-Übermittlung und das Peppol-Netzwerk.
- Die OZG-RE-Registrierung ist kostenlos und steht allen Unternehmen zur Verfügung, die Rechnungen an deutsche Bundesbehörden stellen.
- Es werden nur XRechnung-konforme Rechnungen im reinen XML-Format akzeptiert; PDF-Rechnungen sind nicht erlaubt.
OZG-RE (Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform) ist die zentralisierte Rechnungsempfangsplattform, die vom Kompetenzzentrum für elektronische Rechnungsstellung der deutschen Bundesregierung betrieben wird. Sie fungiert als primäres Portal für den Empfang, die Validierung und die Weiterleitung elektronischer Rechnungen von Lieferanten an alle Institutionen der Bundesverwaltung, an Bundesbehörden und kooperierende Bundesländer.
Die Plattform ersetzte das bisherige ZRE (Zentrales Rechnungsportal) nach der Konsolidierungsentscheidung der Regierung vom November 2024, die Infrastruktur für die elektronische Rechnungsstellung zu vereinfachen und die Komplexität für Lieferanten zu reduzieren. Seit dem 19. September 2025 ist OZG-RE die obligatorische Plattform für alle B2G-Rechnungen des Bundes.
Deutschland hat gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der nationalen E-Rechnungsverordnung (E-Rechnungsverordnung) die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Lieferanten der Bundesregierung eingeführt.
Bundesbehörden sind verpflichtet, elektronische Rechnungen in strukturierten Formaten zu empfangen, und Lieferanten, die Rechnungen an öffentliche Stellen ausstellen, müssen ihre Rechnungen über bestimmte Portale übermitteln.
Die E-Rechnungsstellungspflicht gilt für alle Lieferanten, die Rechnungen an die direkte und indirekte Bundesverwaltung ausstellen. Die Verordnung schreibt vor, dass Rechnungen dem XRechnung-Standard entsprechen müssen, einer deutschen Umsetzung des semantischen Datenmodells der europäischen Norm EN 16931. Rechnungen müssen elektronisch über offizielle Kanäle eingereicht werden, wobei die Leitweg-ID als eindeutige Routing-Kennung für jede Empfängerbehörde dient.
Das OZG-RE-Portal bietet mehrere Übermittlungskanäle, strenge Validierungsmechanismen und Sicherheit auf Unternehmensniveau, um eine konforme und effiziente Rechnungsbearbeitung zu gewährleisten.
OZG-RE erfüllt unterschiedliche Anforderungen an die Unternehmensinfrastruktur durch vier verschiedene Kanäle für die Rechnungsübermittlung.
| Übermittlungskanal | Beschreibung | Am besten geeignet für |
| Webformular | Manuelle Dateneingabe über eine schrittweise Online-Oberfläche mit Echtzeitvalidierung | Kleine Unternehmen, Freiberufler, geringes Rechnungsvolumen |
| XRechnung-Datei-Upload | Direkte XML-Dateiübermittlung aus ERP- oder Buchhaltungssoftware | Mittlere bis große Unternehmen mit integrierten Systemen |
| E-Mail-Übermittlung | XRechnung-XML-Datei an behördenspezifische E-Mail-Endpunkte gesendet | Unternehmen mit älteren E-Mail-basierten Prozessen |
| Peppol-Netzwerk | Automatisierte Übermittlung durch akkreditierte Peppol-Dienstleister | Lieferanten mit hohem Volumen, die eine vollständige Automatisierung benötigen |
OZG-RE akzeptiert ausschließlich XRechnung-konforme Rechnungen. XRechnung ist das deutschspezifische E-Rechnungsformat, das auf der europäischen Norm EN 16931 basiert. Die aktuelle Spezifikation (Version 3.0) erfordert 107 Datenelemente in 11 semantischen Datengruppen mit spezifischen Pflichtfeldern für die B2G-Übermittlung.
Die Leitweg-ID ist der Grundstein des OZG-RE-Adressierungsmechanismus. Sie fungiert als eindeutige hierarchische Kennung, die Rechnungen automatisch an die richtigen Verwaltungsempfänger in den Bundes- und Landesstrukturen Deutschlands weiterleitet.
Lieferanten müssen die korrekte Leitweg-ID während der Vertragsverhandlungen von der bestellenden Behörde oder vor Rechnungsstellung über das zentrale Leitweg-ID-Register einholen.
OZG-RE führt eine umfassende Validierung durch, um die Qualität der eingereichten Rechnungen und die Kompatibilität mit dem Empfängersystem sicherzustellen.
Bei fehlgeschlagenen Validierungen werden sofort Benachrichtigungen mit spezifischen Fehlercodes und detaillierten Erklärungen ausgelöst, sodass Lieferanten Rechnungen ohne Strafen korrigieren und erneut einreichen können.
OZG-RE implementiert Sicherheitsmaßnahmen auf Unternehmensniveau zum Schutz sensibler Geschäfts- und Regierungsdaten.
Zu den Datenschutzfunktionen gehören TLS 1.2+ Verschlüsselung für die gesamte Kommunikation, AES-256 Verschlüsselung für gespeicherte Rechnungen und obligatorische Antiviren-Scans aller hochgeladenen Dateien.
Die OZG-RE-Registrierung ist für alle Unternehmen, Dienstleister und Organisationen obligatorisch, die Rechnungen an deutsche Bundesbehörden und kooperierende Landesverwaltungen ausstellen.
Die folgenden Unternehmen müssen OZG-RE für die B2G-Rechnungsstellung nutzen:
Die OZG-RE-Registrierung gilt, wenn:
Bestimmte Organisationen können von der obligatorischen Nutzung von OZG-RE befreit werden:
Die Registrierung für OZG-RE ist für alle Lieferanten kostenlos und unkompliziert. Der Prozess umfasst die Erstellung eines Kontos, die Eingabe von Unternehmensinformationen und die E-Mail-Verifizierung.
Voraussetzungen für die Vorregistrierung
Vor Beginn der OZG-RE-Registrierung müssen Organisationen die folgenden Unterlagen vorbereiten:
- Offizieller Firmenname, wie er in den amtlichen Registern eingetragen ist,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steueridentifikationsnummer,
- vollständige Geschäftsadresse mit Postleitzahl,
- befugte Kontaktperson mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
- Liste der Behörden, denen Rechnungen vorgelegt werden müssen und
- entsprechende Leitweg-IDs für jede Behörde.
Der Registrierungsprozess umfasst sechs aufeinanderfolgende Schritte.
Navigieren Sie zum offiziellen OZG-RE-Portal und wählen Sie auf der Startseite „Neues Benutzerkonto erstellen“ aus. Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung, um fortzufahren.
Füllen Sie das Unternehmensregistrierungsformular mit den Informationen zur juristischen Person aus, darunter:
| Feld | Anforderung | Beispiel |
| Firmenname | Text, max. 150 Zeichen | ABC Consulting GmbH |
| Geschäftstyp | Auswahl aus dem Dropdown-Menü | GmbH, AG, Einzelunternehmen |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | DE + 9 Ziffern | DE123456789 |
| Steuer-Identifikationsnummer | 11-stellige Nummer | erforderlich, wenn keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorhanden ist |
| Vollständige Adresse | Straße, Postleitzahl, Ort | Berliner Str. 10, 10115 Berlin |
Geben Sie die persönlichen Daten des Kontoadministrators ein:
Erstellen Sie ein sicheres Passwort, das die folgenden Anforderungen erfüllt:
Überprüfen Sie alle eingegebenen Informationen auf dem Übersichtsbildschirm. Nehmen Sie gegebenenfalls Korrekturen vor und klicken Sie dann auf „Konto erstellen“, um die Registrierung zu übermitteln.
Überprüfen Sie die registrierte E-Mail-Adresse auf einen Aktivierungslink (Gültigkeit: 30 Minuten). Klicken Sie auf den Link, um die Kontoaktivierung abzuschließen und den OZG-RE-Login-Zugang zu aktivieren.
[Infografik: OZG-RE-Registrierungsablauf vom Portalzugang bis zur Kontoaktivierung]
Nach erfolgreicher Registrierung konfigurieren Sie das Konto für eine effiziente Rechnungsübermittlung:
Die Rechnungsübermittlung über OZG-RE erfordert eine ordnungsgemäße Vorbereitung, eine genaue Dateneingabe und eine Überprüfung vor der endgültigen Übermittlung.
Bevor Sie mit der Einreichung beginnen, überprüfen Sie bitte die folgenden Anforderungen:
Die Übermittlung per Webformular ist ideal für Unternehmen mit geringem Rechnungsvolumen.
Melden Sie sich bei OZG-RE an und klicken Sie im Dashboard auf „Neue Rechnung erstellen“.
Wählen Sie XRechnung 3.0 als Datenformat. Wählen Sie dann die Rechnungsart (Handelsrechnung, Korrekturrechnung oder Gutschrift) aus und geben Sie die Leitweg-ID in das Feld „Käuferreferenz“ ein.
Geben Sie die Lieferantendaten, die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und die Zahlungsbedingungen ein. Überprüfen Sie, ob Ihr Firmenname und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit den offiziellen Registrierungsunterlagen übereinstimmen.
Für jeden Artikel oder jede Dienstleistung wird folgendes benötigt:
Das System zeigt eine vollständige Rechnungsvorschau mit Validierungsstatus an. Überprüfen Sie alle Angaben auf ihre Richtigkeit. Beheben Sie alle in Rot angezeigten Validierungsfehler, bevor Sie fortfahren.
Klicken Sie auf „Rechnung einreichen“, um die Rechnung zu übermitteln. Das System generiert eine eindeutige Referenznummer und einen Zeitstempel als Bestätigung für die erfolgreiche Einreichung.
Für Unternehmen, die eine Buchhaltungssoftware mit XRechnung-Exportfunktion verwenden:
Anbieter mit hohem Volumen können die Peppol-Netzwerkübertragung über akkreditierte Dienstleister nutzen:
OZG-RE bietet Lieferanten, die Rechnungen an deutsche Bundesbehörden stellen, erhebliche Vorteile:
| Vorteil | Beschreibung |
| Einheitliche Plattform | Ein einziges Portal für alle Bundesbehörden und kooperierenden Landesbehörden |
| Kostenlose Registrierung | Keine Kosten für die Kontoerstellung oder Rechnungsstellung |
| Echtzeit-Validierung | Sofortige Rückmeldung zur Konformität der Rechnung vor der Zustellung |
| Mehrere Kanäle | Flexibilität bei der Einreichung über das Internet, per Upload, E-Mail oder Peppol |
| Prüfpfad | Vollständige Nachverfolgung der Einreichungshistorie und des Lieferstatus |
| Verkürzte Bearbeitungszeit | Schnellere Zahlungszyklen durch automatisierte Verarbeitung |
Weitere betriebliche Vorteile sind:
Das Verständnis des Unterschieds zwischen OZG-RE und dem alten ZRE-System verdeutlicht die aktuelle Rechnungslandschaft.
| Aspekt | OZG-RE-Portal | ZRE-Portal (alt) |
| Status | Aktiv und obligatorisch ab September 2025 | Eingestellt |
| Geltungsbereich | Direkte Bundesbehörden, indirekte Bundesbehörden und kooperierende Bundesländer | Nur direkte Bundesverwaltung |
| Leitweg-ID-Präfix | Serien 991 und 992 | Nur Serie 991 |
| Übermittlungskanäle | Web, Upload, E-Mail, Peppol | Web, Upload, E-Mail |
| Kontoübertragung | Automatisch für bestehende ZRE-Benutzer | Nicht zutreffend |
Lieferanten mit bestehenden ZRE-Konten wurden automatisch zu OZG-RE migriert.
Die Befolgung bewährter Verfahren gewährleistet eine reibungslose Rechnungsbearbeitung und minimiert die Ablehnungsquote.
Für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an deutsche Bundesbehörden liefern, ist OZG-RE der obligatorische Kanal für die Rechnungsstellung. Die Multi-Channel-Architektur des Portals unterstützt verschiedene technische Funktionen, von der manuellen Web-Eingabe bis zur vollautomatischen Peppol-Übertragung.
Die Führung genauer Leitweg-ID-Aufzeichnungen, die Einhaltung der XRechnung-Vorgaben und die Durchführung von Validierungsprüfungen vor der Einreichung sind unerlässlich, um Ablehnungen zu vermeiden und eine zeitnahe Zahlungsabwicklung zu gewährleisten. Da Deutschland seine Ziele im Bereich der digitalen Verwaltung weiter vorantreibt, sind Lieferanten mit robusten E-Rechnungsstellungsprozessen besser für eine effiziente Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Sektor positioniert.