Mit der Einführung der E-Rechnung in Deutschland müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen für inländische B2B-Verkäufe strukturierte, maschinenlesbare Rechnungen ausstellen. Das standardisiert Formate, stärkt die Steuerkonformität und verdrängt Papier- und PDF-Rechnungen schrittweise.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- E-Rechnungen müssen strukturierte, EN 16931-konforme Formate verwenden, hauptsächlich XRechnung oder ZUGFeRD (EN 16931/Comfort oder Extended).
- Alle Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Ausstellung wird bis 2028 schrittweise verpflichtend (Ausnahme: Kleinunternehmer gemäß §19 UStG (Jahresumsatz bis zu 25.000 €)).
- Ausnahmen gelten für B2C, Kleinbetragsrechnungen (≤ 250 €), Fahrkarten für den Personenverkehr und umsatzsteuerbefreite/grenzüberschreitende Szenarien.
- E-Rechnungen müssen gemäß den GoBD-Vorschriften im ursprünglichen elektronischen Format archiviert werden, wobei die Aufbewahrungsfrist in der Regel 8 Jahre (und in bestimmten Fällen 10 Jahre) beträgt.
Die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnungsstellung) umfasst die Ausstellung, den Versand, den Empfang und die Speicherung von Rechnungen in einem strukturierten digitalen Format, das eine nahtlose, automatisierte Verarbeitung durch Computer ohne manuelle Dateneingabe oder Papierbearbeitung ermöglicht.
Für B2B- und B2G-Anwendungsfälle muss die Rechnung maschinenlesbar und EN 16931-konform sein, um eine automatisierte Validierung und Verbuchung in Buchhaltungssystemen zu ermöglichen.
Die Pflicht zur B2B-E-Rechnung in Deutschland wurde durch das Wachstumschancengesetz (verabschiedet im März 2024) eingeführt und über Änderungen in § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umgesetzt. Am 25. Oktober 2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zudem das offizielle BMF-Schreiben zur E-Rechnung mit verbindlichen Anwendungshinweisen.
Hinweis: Rechnungen an Behörden werden über offizielle Portale (E-Rechnungsportal Bund, OZG-RE oder Landesplattformen) eingereicht. Diese sind Peppol-fähig und akzeptieren XRechnung- und kompatible ZUGFeRD-Dateien.
Anbieter von E-Rechnungslösungen können die Einreichung automatisieren, eine Integration mit diesen Portalen vornehmen und die Konformität der Dateien überprüfen.
Deutschland stellt derzeit von der freiwilligen elektronischen Rechnungsstellung auf ein schrittweise eingeführtes obligatorisches E-Rechnungssystem für alle B2B-Transaktionen um.

Doch die Umstellung auf die E-Rechnungsstellung muss kein Mammutprojekt sein, wenn Sie dabei strukturiert vorgehen. Entscheidend ist, dass Sie den Empfang und die Verarbeitung sauber aufsetzen, das richtige Format wählen und die Archivierung sowie interne Freigabeprozesse direkt mitdenken.
Damit Sie nichts vergessen, haben wir eine kompakte Schritt-für-Schritt-Übersicht zusammengestellt, die Sie von den ersten Vorbereitungen bis zum Go-Live begleiten.
Leseempfehlung: E-Rechnungpflicht für Kleinunternehmer
Die deutsche B2B-Vorschrift gilt speziell für inländische B2B-Transaktionen, bei denen beide Parteien in Deutschland ansässig sind (die bloße Umsatzsteuerregistrierung allein gilt nicht als „Niederlassung“).
Die Pflicht zur B2B-E-Rechnung in Deutschland richtet sich vor allem danach, wo Käufer und Verkäufer ansässig sind und ob es sich um eine inländische B2B-Transaktion handelt.
In der folgenden Tabelle sehen Sie auf einen Blick, welches Rechnungsformat, welche Umsatzsteuerbehandlung und welche Standardformulierung in der Regel anzuwenden sind.
Lieferant | Käufer | Anforderung an die elektronische Rechnungsstellung (Ja/Nein) | Behandlung |
in Deutschland ansässig | in Deutschland gegründet (Unternehmen) | ja | standardmäßige inländische B2B-Rechnung (EN 16931-konforme E-Rechnung), Umsatzsteuer: 19 %/7 %, mit Ausweisung der Gesamtbeträge |
in Deutschland gegründet | in Deutschland gegründet (Unternehmen) | ja | reine Netto-Rechnung mit dem Vermerk „Reverse Charge“, EN 16931-konforme E-Rechnung |
in Deutschland gegründet | in einem anderen EU-Land gegründet (Unternehmen) | nein | Intra-EU-B2B, außerhalb des Anwendungsbereichs, 0 % Umsatzsteuerregelung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers notwendig |
in einem anderen EU-Land gegründet | in Deutschland gegründet (Unternehmen) | nein | außerhalb des Geltungsbereichs für deutsche Mandate, oftmals gilt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft |
außerhalb der EU gegründet | in Deutschland gegründet (Unternehmen) | Nein | Import, außerhalb des Geltungsbereichs, Importumsatzsteuer über Zolldokumente |
gegründet in Deutschland | außerhalb der EU gegründet | nein | Export, außerhalb des Geltungsbereichs, Exportnachweise sollten aufbewahrt werden, 0 % Umsatzsteuer |
Kleinunternehmen, das die Umsatzsteuerregelung gemäß § 19 nutzt (Jahresumsatz bis zu 25.000 €) | in Deutschland gegründet (Unternehmen) | nein (ausstellungsbefreit) | kann Papier/PDF-Rechnungen mit Umsatzsteuerbescheinigung für Kleinunternehmen ausstellen |
in Deutschland ansässig | Kleinunternehmen, das die Umsatzsteuerregelung gemäß § 19 nutzt | ja (Empfänger) | Käufer muss E-Rechnungen erhalten, der Lieferant folgt der schrittweisen Einführung |
in Deutschland ansässig | privater Verbraucher (B2C) | nein | B2C, außerhalb des Geltungsbereichs |
in Deutschland ansässig | Käuferstatus unklar | abhängig | Unternehmer werden als B2B behandeln, andernfalls als B2C, Dokumentstatus |
Im Zusammenhang mit den E-Rechnung Pflicht Ausnahmen sind folgende Transaktionen und Unternehmen von der verpflichtenden E-Rechnungsregelung in Deutschland ausgeschlossen:
EN 16931-konforme Formate wie XRechnung und ZUGFeRD sind die offiziell anerkannten elektronischen Rechnungsformate für Transaktionen im öffentlichen Sektor und bilden die Grundlage für die schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich.
Format | Erklärung des Datenformats | EN 16931-konform? | Gültig für obligatorischen B2B-Verkehr? | Verwendungszeitraum (praktischer Zeitrahmen) |
XRechnung | reines XML | ja | ja | gültig seit 2025, empfohlen für strukturiertes B2B, obligatorisch ab 2028 |
ZUGFeRD 2.0.1+ (EN 16931-Profil) | PDF + eingebettetes XML | ja (nur bestimmte Profile) | ja | gültig seit 2025, obligatorisch ab 2028, XML ist rechtlich relevant |
Peppol BIS Billing 3.0 (UBL) | strukturiertes UBL über Peppol | ja (bei korrekter Zuordnung) | ja (wenn EN 16931-konform) | gültig ab 2025, obligatorisch ab 2028, wenn die Zuordnung EN 16931-konform bleibt |
EDIFACT / Legacy-EDI | EDI-Nachrichten | nicht unbedingt | nicht standardmäßig | übergangsweise Nutzung 2025–2027 (nach Vereinbarung) möglich, ab 2028 muss EN 16931-Konformität vorliegen |
PDF (nicht hybrid) / Papier | rein visuelles Dokument | nein | nein | nur in Ausnahmen / für Übergangsfälle gestattet, nicht gültig für den Anwendungsbereich der obligatorischen B2B-Rechnungen |
Die deutschen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich basieren auf strukturierten Daten gemäß EN 16931. Das bedeutet, dass Ihre Rechnung denselben rechtlichen „Rechnungsinhalt“ wie bisher enthalten muss, jedoch in einem maschinenlesbaren Format, das Finanzsysteme automatisch validieren und verbuchen können.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
E-Rechnungs-Umstellung: Schritt-für-Schritt-Checkliste
ClearTax bietet eine robuste E-Rechnung programm die speziell für die deutschen regulatorischen Anforderungen entwickelt wurde und Unternehmen, die auf digitale Rechnungsstellung umstellen, eine nahtlose Integration, Automatisierung und zentralisierte Verwaltung ermöglicht.
Die Pflicht zur Verwendung der E-Rechnung in Deutschland gilt ausschließlich für B2B-Transaktionen, bei denen beide Parteien in Deutschland ansässig sind. Öffentliche Einrichtungen verlangen bereits seit 2020 E-Rechnungen, die über offizielle Portale wie das E-Rechnungsportal Bund oder staatliche Systeme eingereicht werden müssen.
Im Gegensatz zu Ländern mit zentralisierten Abwicklungsmodellen verfolgt Deutschland einen dezentralen Ansatz mit nachträglicher Prüfung: Rechnungen werden direkt zwischen Unternehmen ausgetauscht, ohne dass eine Echtzeit-Validierung durch die Steuerbehörde erfolgt.
Dieses Modell legt den Schwerpunkt auf Interoperabilität und Flexibilität und schafft gleichzeitig die Grundlage für eine mögliche künftige EU-weite Echtzeit-Berichterstattung im Rahmen der Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter”.