Umsatzsteuer zurückholen: So erhalten Unternehmen die Vorsteuer zurück

Updated on: Mar 27th, 2026

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Umsatzsteuer zurückholen in Deutschland bedeutet, gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen über die Umsatzsteuervoranmeldung oder das Vorsteuervergütungsverfahren vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Voraussetzung sind ordnungsgemäße Rechnungen, unternehmerische Nutzung und steuerpflichtige Umsätze.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorsteuer ist die auf Eingangsleistungen gezahlte Umsatzsteuer, die mit der eigenen Zahllast verrechnet wird.
  • Eine Erstattung entsteht, wenn die Vorsteuer höher ist als die geschuldete Umsatzsteuer.
  • Deutsche Unternehmen beantragen die Erstattung über die Umsatzsteuervoranmeldung.
  • EU- und Nicht-EU-Unternehmen nutzen das Vorsteuervergütungsverfahren beim BZSt.
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Was ist Umsatzsteuer zurückholen?

Umsatzsteuer zurückholen ist das steuerliche Verfahren, mit dem Unternehmen die auf Eingangsrechnungen gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen für steuerpflichtige unternehmerische Umsätze verwendet werden.

Was ist die Vorsteuer?

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlt. Sie wird mit der eigenen Umsatzsteuerzahllast verrechnet. Übersteigt die Vorsteuer die geschuldete Umsatzsteuer, entsteht ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer-Erstattung in der Praxis?

Die Umsatzsteuerrückerstattung basiert auf folgendem Mechanismus:

  • Ausgangsumsatz: Unternehmen berechnen ihren Kunden Umsatzsteuer.
  • Eingangsleistung: Beim Einkauf zahlen sie selbst Umsatzsteuer an Lieferanten.
  • Verrechnung: In der Umsatzsteuervoranmeldung wird die Differenz gemeldet.
  • Erstattung: Übersteigt die Vorsteuer die Zahllast, erstattet das Finanzamt den Überschuss.

Beispiel:
Ein Unternehmen stellt 10.000 € zzgl. 1.900 € Umsatzsteuer in Rechnung.
Es hat selbst Waren oder Dienstleistungen im Wert von 3.000 € zzgl. 570 € Umsatzsteuer eingekauft.

→ Zahllast: 1.900 € – 570 € = 1.330 €
→ Bei umgekehrter Konstellation entsteht eine Rückerstattung.

Wer kann Umsatzsteuer zurückholen?

Folgende Unternehmer sind zum Vorsteuerabzug berechtigt:

  • In Deutschland umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen
  • EU-Unternehmen ohne Sitz in Deutschland mit gezahlter deutscher Umsatzsteuer
  • Nicht-EU-Unternehmen mit Gegenseitigkeitsabkommen
  • Unternehmer mit steuerpflichtigen Umsätzen

Kein Anspruch besteht für:

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG
  • Unternehmen mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug
  • Privatpersonen

Umsatzsteuer zurückholen – Schritt-für-Schritt-Anleitung

So beantragen deutsche Unternehmen die Umsatzsteuererstattung:

Schritt 1: Ordnungsgemäße Rechnung prüfen (§ 14 UStG)
Schritt 2: Vorsteuer in der Buchhaltung erfassen
Schritt 3: Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER einreichen
Schritt 4: Erstattungsbetrag vom Finanzamt erhalten

Frist: Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich.

Für EU-Unternehmen (EU Umsatzsteuer zurückholen)

EU-Unternehmen nutzen das elektronische Vergütungsverfahren gemäß EU-Richtlinie 2008/9/EG.

Vorgehen:

  1. Antrag im Heimatland über das nationale Portal stellen
  2. Weiterleitung an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  3. Prüfung durch deutsche Behörden
  4. Auszahlung bei Anerkennung

Frist: Antrag bis 30. September des Folgejahres.

Für Nicht-EU-Unternehmen

Nicht-EU-Unternehmen stellen den Antrag direkt beim:

  • Bundeszentralamt für Steuern

Voraussetzungen:

  • Keine steuerpflichtigen Umsätze in Deutschland
  • Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat
  • Originalrechnungen beifügen

Frist: Ebenfalls 30. September des Folgejahres.

Typische Ablehnungsgründe bei der Umsatzsteuerrückerstattung

Typische Ablehnungsgründe sind:

  • Fehlerhafte Rechnungen: Pflichtangaben nach § 14 UStG fehlen.
  • Fehlender Unternehmensbezug: Leistung steht nicht im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen.
  • Fristversäumnis: Antrag wurde nach Ablauf der gesetzlichen Frist gestellt.
  • Fehlende Registrierung: Umsatzsteuerliche Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

Fazit

Der Vorsteuerabzug ist kein Automatismus, sondern setzt formale und materielle Voraussetzungen voraus. Fehlerhafte Rechnungen, Fristversäumnisse oder fehlende Registrierung führen regelmäßig zu Ablehnungen. Unternehmen sollten daher interne Prüfprozesse etablieren und internationale Erstattungsverfahren strategisch planen, um Liquiditätsvorteile vollständig auszuschöpfen.

Frequently Asked Questions

Wie kann ich Vorsteuer in Deutschland zurückholen?

Durch Verrechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung oder über das Vorsteuervergütungsverfahren beim BZSt, sofern keine Registrierung besteht.

Kann ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer zurückholen?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und haben daher keinen Vorsteuerabzug.

Wie lange dauert eine Umsatzsteuer-Rückerstattung in Deutschland in der Regel?

Im regulären Verfahren 2–6 Wochen nach Einreichung der Voranmeldung. Im Vergütungsverfahren bis zu 4 Monate nach vollständigem Antrag.

Kann ich deutsche Umsatzsteuer zurückholen, ohne in Deutschland umsatzsteuerlich registriert zu sein?

Ja, über das EU-Vergütungsverfahren oder als Drittlandsunternehmen direkt beim BZSt.

Wann ist eine Umsatzsteuer-Rückerstattung nicht möglich?

  • Bei ausschließlich steuerfreien Umsätzen
  • Bei Privatkäufen
  • Bei nicht ordnungsgemäßen Rechnungen
  • Bei Kleinunternehmern
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