Die deutsche E-Rechnungsstellungspflicht verlangt von Unternehmen, Rechnungen in strukturierten elektronischen Formaten (EN 16931-Norm-konform) wie XRechnung und ZUGFeRD auszustellen und zu empfangen. Die Einführung beginnt im Januar 2025, wobei die vollständige verpflichtende Ausstellung für alle Unternehmen bis Januar 2028 vorgesehen ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Alle Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 EN 16931-konforme E-Rechnungen empfangen können.
- Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 € müssen ab dem 1. Januar 2027 elektronische Rechnungen ausstellen, alle anderen ab dem 1. Januar 2028.
- Akzeptierte Formate sind XRechnung, ZUGFeRD 2.1+, Peppol BIS 3.0 und EN 16931-konformes EDI.
- Einfache PDFs und Papierrechnungen gelten nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr als gültige Rechnungen für den Vorsteuerabzug.
- Es gibt kein zentrales Regierungsportal; die Übermittlung erfolgt per E-Mail, EDI, Peppol oder ERP-Integration.
Die unternehmerische E-Rechnungsstellung in Deutschland bezieht sich auf die Ausstellung, die Übermittlung und den Empfang von Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatisierte, durchgängige elektronische Verarbeitung ermöglicht. Für Umsatzsteuerzwecke unterscheidet Deutschland zwischen folgenden Formaten:
Die Reform zielt auf inländische B2B-Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen ab. Verbraucher sind in der Regel nicht Teil der neuen B2B-Vorschrift. Für die Rechnungsstellung von Unternehmen an Behörden gelten zudem separate, seit Langem bestehende Anforderungen und Portale.
Die Verordnung gilt für bestimmte Transaktionsarten und Geschäftskategorien:
Die strukturierte elektronische Rechnungsstellung bietet sowohl Lieferanten als auch Käufern deutliche betriebliche Vorteile:
Deutschland hat einen stufenweisen Zeitplan für die Umsetzung festgelegt, der die Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung schrittweise entsprechend der Unternehmensgröße und der Art der Tätigkeit ausweitet.
| Frist | Anforderung | Betroffene Unternehmen |
| 1. Januar 2025 | Einführung der Pflicht, EN 16931-konforme elektronische Rechnungen empfangen zu können | alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen |
| 1. Januar 2025 | die elektronische Rechnungsstellung wird zur Standardmethode und Papier verliert seine rechtliche Priorität | alle inländischen B2B-Transaktionen |
| 1. Januar 2027 | obligatorische Ausstellung von E-Rechnungen | Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € |
| 1. Januar 2028 | obligatorische Ausstellung von E-Rechnungen | alle übrigen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe |
Deutschland akzeptiert jedes Rechnungsformat, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die wichtigsten anerkannten Formate sind nachstehend aufgeführt.
XRechnung ist der offizielle E-Rechnungsstandard Deutschlands, der als deutsche Kernspezifikation für die Rechnungsstellung (CIUS) der EN 16931 entwickelt wurde. Er definiert ein strukturiertes XML-Schema, das alle obligatorischen Rechnungselemente enthält, die nach deutschem Umsatzsteuerrecht und für die öffentliche Verwaltung erforderlich sind.
Die XRechnung kann entweder mit der UBL-XML-Syntax (Universal Business Language) oder UN/CEFACT CII (Cross Industry Invoice) implementiert werden. Beide sind für Compliance-Zwecke gleichermaßen gültig. Das Format ist seit 2020 für die B2G-Rechnungsstellung (Business-to-Government) verbindlich und wird nun auf B2B-Transaktionen ausgeweitet.
ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Format, das eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten XML-Datendatei kombiniert. Diese duale Struktur ermöglicht es den Empfängern, die Rechnung visuell zu betrachten und gleichzeitig strukturierte Daten für die automatisierte Verarbeitung zu extrahieren.
Um die Vorgaben der B2B-E-Rechnungsstellung einzuhalten, müssen Unternehmen die ZUGFeRD Version 2.0.1 oder höher mit Profilen verwenden, die den Anforderungen der EN 16931-Norm entsprechen. Die folgenden Profile sind zulässig:
Peppol BIS Billing 3.0 ist ein internationales E-Rechnungsformat, das auf UBL 2.1 basiert und mit der EN 16931 abgestimmt ist. Unternehmen, die die Peppol-Netzwerkinfrastruktur oder internationale Rechnungslösungen nutzen, die BIS-konforme Rechnungen ausgeben, können dieses Format für deutsche B2B-Transaktionen verwenden.
Peppol BIS 3.0 ist eng an die XRechnung angelehnt, wodurch die Interoperabilität zwischen den Formaten gewährleistet ist. Rechnungen, die über Peppol-Zugangspunkte in diesem Format übermittelt werden, erfüllen die deutschen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung.
Bestehende EDI-Vereinbarungen, die Formate wie EDIFACT INVOIC verwenden, können unter bestimmten Bedingungen weitergeführt werden. Das deutsche Finanzministerium hat bestätigt, dass EDI-Formate weiterhin zulässig sind. Voraussetzung ist, dass sie alle nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen Pflichtangaben enthalten und sich auf die Datenelemente der EN 16931 abbilden lassen.
Unternehmen, die EDI verwenden, müssen sicherstellen, dass ihre Nachrichten alle obligatorischen Rechnungsfelder enthalten. Bei Lücken müssen EDI-Implementierungen möglicherweise aktualisiert werden, um fehlende Elemente wie Käuferreferenzen oder bestimmte Steuercodes hinzuzufügen.
Die folgenden Formate gelten nach deutschem Recht nicht als elektronische Rechnungen:
| Geschäftliche Anforderungen | Am besten geeignetes Format |
| maximale Automatisierung und behördengerechte Struktur | XRechnung |
| hybride Rechnung mit lesbarem PDF und eingebetteten strukturierten Daten | ZUGFeRD (EN 16931-Profil) |
| Interoperabilität zwischen vielen Partnern und Dienstleistern | UBL über Peppol BIS Billing 3.0 |
| etablierte Integration zwischen Partnern mit hohem Volumen | EN 16931-konformes EDI-Mapping |
Das deutsche B2B-Rahmenwerk verlangt von Unternehmen die Entwicklung eines konformen Betriebsprozesses, der die strukturierte Rechnungserstellung, Validierung, sichere Übertragung, kontrollierte Empfangsbestätigung und revisionssichere Archivierung über mehrere Kanäle hinweg umfasst.
Hier sind die allgemeinen Anforderungen sowie der vorgeschriebene Prozess:
Das deutsche Umsatzsteuergesetz und die EN 16931-Norm verlangen bestimmte Angaben auf jeder Rechnung. In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Felder aufgeführt:
| Datenelement | Beschreibung |
| Rechnungsnummer | eindeutige fortlaufende Kennung |
| Rechnungsdatum | Datum der Rechnungsstellung |
| Angaben zum Lieferanten | Name, Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer |
| Angaben zum Käufer | Name, Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls zutreffend) |
| Käuferreferenz | Bestellnummer oder Vertragsreferenz (falls vom Käufer angegeben) |
| Beschreibung der einzelnen Posten | gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen |
| Mengen und Stückpreise | Beträge pro Position |
| Steuersätze und -beträge | angewandter Umsatzsteuersatz und berechnete Steuer pro Position und Gesamtbetrag |
| Rechnungsgesamtbetrag | Nettobetrag, Umsatzsteuerbetrag, Bruttobetrag |
| Zahlungsbedingungen | Fälligkeitsdatum und Zahlungsanweisungen |
Die folgenden Schritte beschreiben einen typischen Workflow für die Übermittlung von B2B-E-Rechnungen:
Unternehmen müssen ihre Systeme darauf vorbereiten, ab dem 1. Januar 2025 eingehende E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die folgenden Funktionen sind dabei unerlässlich:
Der Empfang von E-Rechnungen ist der erste Schritt, der alle Unternehmen betrifft. „Wir können PDFs öffnen“ reicht für die Bereitschaft zur B2B-E-Rechnungsstellung nicht aus.
Deutschland schreibt keine bestimmte Übertragungsmethode oder ein zentrales Regierungsportal für B2B-E-Rechnungen vor. Unternehmen können je nach Vereinbarungen mit Geschäftspartnern, technischen Möglichkeiten und Transaktionsvolumina aus mehreren Kanälen wählen.
| Kanal | Funktionsweise | Am besten geeignet für | Wichtige Überlegungen |
| Rechnungsdatei (XML oder ZUGFeRD PDF) als Anhang zur E-Mail | KMU mit geringem Rechnungsvolumen | einfach zu implementieren, keine garantierte Zustellungsbestätigung, erfordert manuellen Import durch den Empfänger oder E-Mail-Integration | |
| EDI-Netzwerke | direkter System-zu-System-Austausch über EDIFACT oder XML über sichere Protokolle (AS2, SFTP) | große Unternehmen mit etablierten Lieferketten | hochgradig automatisiert, vorhandene Infrastruktur kann genutzt werden, erfordert bilaterale Einrichtung pro Geschäftspartner |
| Peppol-Netzwerk | Übertragung über zertifizierte Peppol-Anbindungspunkte unter Verwendung standardisierter Protokolle | Unternehmen, die grenzüberschreitende Interoperabilität anstreben | automatisierte Zustellung mit Bestätigung, erfordert Peppol-Registrierung und Anbindungsanbieter, zunehmende Verbreitung |
| ERP-Integration | direkte API-Verbindungen zwischen Käufer- und Lieferantensystemen | Handelsbeziehungen mit hohem Volumen | vollständig automatisiert, erfordert technische Integrationsarbeiten, in der Regel pro Partner individuell angepasst |
| Webportale | Hochladen von Rechnungen auf das Lieferantenportal des Käufers | Lieferanten großer Unternehmenskunden | vom Käufer gesteuerter Prozess, erfordert möglicherweise ein manuelles Hochladen, Portal muss strukturierte Formate unterstützen |
Da in Deutschland keine einheitliche B2B-Übertragungsmethode vorgeschrieben ist, sollten Unternehmen Format und Übertragungskanal gezielt auf den jeweiligen Geschäftspartner abstimmen. Die folgende Tabelle bietet einen praktischen Orientierungsrahmen für die Weiterleitung:
| Szenario | Empfohlenes Format | Empfohlener Kanal | Beste Kontrollmöglichkeit |
| Großkundenunternehmen | XRechnung oder UBL | EDI- oder API-Integration | automatisierte Validierung und Bestätigungen |
| KMU-Kundenstamm mit variierenden Laufzeiten | ZUGFeRD (hybrid) | E-Mail plus kontrollierte Eingabe | automatisierte Analyse und Duplikaterkennung |
| internationale oder Multi-Provider-Partnergruppe | UBL über Peppol BIS 3.0 | Peppol-Zugangspunkt | Identifikations-Governance und Validierungsregeln |
| langjähriger Partner für EDI | EN 16931-konformes EDI-Mapping | bestehendes EDI-Netzwerk | Governance-Analyse und Audit-Rekonstruktion |
Die Umstellung auf B2B-E-Rechnung birgt Compliance-Risiken, denen Unternehmen proaktiv begegnen sollten.
Die folgenden Fehler führen häufig zur Ablehnung von Rechnungen oder zu Compliance-Problemen:
So erfüllen Sie alle Compliance-Anforderungen für E-Rechnungen in Deutschland:
Diese Prüfungen sollten erfolgen, bevor eine Rechnung Ihr System verlässt:
Diese Prüfungen schützen den Kreditorenbuchhaltungsprozess und reduzieren das Betrugsrisiko:
Die deutsche B2B-E-Rechnungsstellungspflicht stellt einen grundlegenden Wandel vom dokumentbasierten zum datenbasierten Rechnungsaustausch dar. Unternehmen, die diesen Übergang lediglich als Compliance-Aufgabe betrachten, verpassen die betrieblichen Effizienzgewinne, die eine strukturierte Rechnungsstellung mit sich bringt.
Der stufenweise Zeitplan bietet Vorbereitungszeit. Eine frühzeitige Umstellung verschafft Unternehmen den Vorteil, ihre Kreditoren- und Debitorenprozesse zu rationalisieren und gleichzeitig Systemüberholungen in letzter Minute zu vermeiden. Geschäftspartner erwarten zunehmend E-Rechnungsfunktionen, sodass die Bereitschaft über die regulatorischen Verpflichtungen hinaus zu einem Wettbewerbsfaktor wird.