Mehrwertsteuerrückerstattung Deutschland: Der Tax-Free-Guide

Updated on: Mar 27th, 2026

|

15 min read

Switch Language

social iconssocial iconssocial iconssocial icons

Das deutsche Tax-Free-Verfahren ermöglicht berechtigten Nicht-EU-Touristen, die beim Kauf bestimmter Waren gezahlte Mehrwertsteuer zurückzuerhalten. Dies gilt vorausgesetzt, alle Vorgaben zu Wohnsitznachweis, Belegen/Dokumentation, Ausfuhr, Anspruchsberechtigung und Fristen werden vollständig eingehalten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen gilt nur für Nicht-EU-Bürger, erfordert den physischen Export unbenutzter Waren, einen Mindestbetrag von 50,01 € pro Beleg und die obligatorische Validierung durch den deutschen Zoll beim Verlassen der EU.
  • Dienstleistungen, gebrauchte Waren, fahrzeugbezogene Artikel und alle Einkäufe ohne Bestätigung durch den Zoll sind von der Rückerstattung für Touristen ausgeschlossen.
  • Vollständige Originalbelege, ein korrekt ausgefülltes Tax-Free-Formular/Voucher und die verpflichtende Zollvalidierung (Stempel/elektronische Bestätigung) bei der Ausreise aus der EU sind entscheidend, damit die Erstattung nicht teilweise oder vollständig abgelehnt wird.

Was ist die Mehrwertsteuerrückerstattung in Deutschland?

Die Mehrwertsteuerrückerstattung in Deutschland ermöglicht es berechtigten ausländischen Touristen, die beim Kauf bestimmter Waren gezahlte Mehrwertsteuer zurückzuerhalten. Grundlage ist das Prinzip, dass die Steuer dort anfallen soll, wo Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt bzw. verbraucht werden.

Touristen können die Mehrwertsteuer auf Waren zurückfordern, die sie aus der Europäischen Union ausführen. Bitte beachten Sie, dass der Erstattungsprozess von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen sowie der Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis der Ausfuhr abhängt.

Mehrwertsteuerrückerstattungen für Touristen: Steuerfreies Einkaufen in Deutschland

In Deutschland steht es Touristen mit ständigem Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union zu, die Mehrwertsteuer (MwSt.) zurückzufordern, die im Preis von physischen Waren enthalten ist, die sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Land für den persönlichen Gebrauch gekauft haben

Der deutsche Mehrwertsteuersatz beträgt für die meisten Waren 19 Prozent. Die Rückerstattung kann je nach Abwicklung durch den Einzelhändler oder einen externen Rückerstattungsdienstleister, der Verwaltungsgebühren abzieht, ganz oder teilweise erfolgen.

Das System der Mehrwertsteuerrückerstattung ist für persönliche, nicht gewerbliche Einkäufe konzipiert. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Waren physisch ausgeführt werden und dass der deutsche Zoll die Ausfuhr zum Zeitpunkt der Ausreise aus der EU bestätigt.

Beispiel

Ein Besucher aus Kanada kauft in Berlin eine Armbanduhr für 1.190 € inklusive Mehrwertsteuer. Der Einzelhändler stellt zum Zeitpunkt des Kaufs ein Steuerbefreiungsformular aus. Wenn der Reisende die EU vom Flughafen München aus verlässt, kontrolliert der deutsche Zoll die Uhr und stempelt das Ausfuhrformular ab. 

Der Reisende reicht das abgestempelte Formular dann an einem Steuerrückerstattungsschalter eines Rückerstattungsdienstleisters ein. Nach Abzug der Bearbeitungsgebühren erhält der Reisende circa 170 bis 175 € als Mehrwertsteuerrückerstattung.

Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen in Deutschland

Die Berechtigung für eine Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen in Deutschland unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen und EU-Mehrwertsteuerrechts, wobei der Aufenthaltsstatus des Reisenden, die Kaufbedingungen und die ordnungsgemäße Ausfuhrüberprüfung im Vordergrund stehen.

KategorieDetaillierte Kriterien
Wer hat Anspruch auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung?
  • Ein ständiger Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union ist erforderlich; ein Nicht-EU-Reisepass wird dafür in der Regel als Nachweis akzeptiert.
  • Einwohner des Vereinigten Königreichs werden für Zwecke der Mehrwertsteuerrückerstattung wie Nicht-EU-Bürger behandelt.
  • Der Reisende muss sich nur kurzfristig in Deutschland aufhalten und darf keine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder die EU besitzen, die über die zulässige Kurzaufenthaltsdauer hinausgeht.
  • Der Gesamtkaufwert muss pro Einzelhändler und pro Kaufbeleg 50,01 € inklusive Mehrwertsteuer übersteigen. Käufe unter diesem Schwellenwert sind nicht erstattungsfähig.
  • Die Waren müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf, aus der EU ausgeführt werden.
  • Der deutsche Zoll muss die Ausfuhr der Waren durch Abstempeln oder elektronische Validierung der Ausfuhrbescheinigung bestätigen.
Wer ist nicht berechtigt?
  • EU-Bürger sind grundsätzlich ausgeschlossen, da die Mehrwertsteuer am Ort des Verbrauchs zu entrichten ist.
  • Eine Ausnahme kann nur dann gelten, wenn der EU-Bürger nachweisen kann, dass er die EU für mehr als 12 aufeinanderfolgende Monate verlassen wird.
  • Reisende, die zum Zeitpunkt der Abreise keine Bestätigung des Ausfuhrformulars durch den Zoll erhalten haben, sind nicht berechtigt.
  • Erstattungsanträge ohne offizielle Bestätigung durch den Zoll sind ungültig und können nicht bearbeitet werden.
Berechtigte Waren
  • Materielle persönliche Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch gekauft wurden.
  • Waren, die vom Reisenden physisch aus der Europäischen Union ausgeführt werden.
  • Typische Beispiele sind Kleidung, Elektronikgeräte, Uhren, Schmuck und Souvenirs.
  • Die Waren müssen zum Zeitpunkt der Ausfuhr unbenutzt sein und auf Verlangen für eine Zollkontrolle zur Verfügung stehen.
Nicht berechtigte Waren und Dienstleistungen
  • Fahrzeugbezogene Waren wie Kraftstoff, Autoersatzteile und Fahrzeugverbrauchsmaterialien.
  • Waren, die zum Zeitpunkt der Zollkontrolle gebraucht oder abgenutzt erscheinen und möglicherweise abgelehnt werden.
  • Alle in Deutschland in Anspruch genommenen Dienstleistungen, einschließlich Hotelübernachtungen, Restaurantmahlzeiten, Fahrkarten, Touren und Autovermietungen.
  • Alle Dienstleistungen sind unabhängig von ihrem Wert von der Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen ausgeschlossen.

Erforderliche Dokumente für Touristen 

Touristen, die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland reisen, müssen in verschiedenen Phasen des Mehrwertsteuerrückerstattungsprozesses, vom Kauf bis zur Abreise, bestimmte Dokumente vorlegen.

Zum Zeitpunkt des Kaufs erforderliche Dokumente

  • Originalrechnung oder -quittung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (explizit oder enthalten),
  • Mehrwertsteuerrückerstattungsformular (Ausfuhrbescheinigung oder Tax-Free Cheque (auch Steuerfreischein genannt)),
  • Reisepass als Nachweis für einen ständigen Wohnsitz außerhalb der EU
    (die Passnummer wird in der Regel auf dem Formular vermerkt) sowie
  • Mindestkaufbetrag von 50,01 € pro Geschäft und Kaufbeleg.

Erforderliche Dokumente beim Verlassen der EU (deutscher Zoll)

  • Ausgefülltes Mehrwertsteuerrückerstattungsformular,
  • Originalkaufbeleg,
  • gekaufte Waren (unbenutzt und im Originalzustand),
  • Reisepass und
  • Bordkarte oder Reiseticket (wird manchmal verlangt).

Wichtig: Der Zollstempel auf dem Mehrwertsteuerrückerstattungsformular ist obligatorisch. Ohne diesen Stempel kann die Mehrwertsteuerrückerstattung unter keinen Umständen bearbeitet werden.

Um die Rückerstattung zu erhalten, benötigen Sie

  • Ein vom Zoll abgestempeltes Mehrwertsteuerrückerstattungsformular,
  • eine Kreditkarte oder Barauszahlung (je nach Rückerstattungsmethode) und
  • eine Versandtasche (wenn Sie die Dokumente an den Händler oder das Rückerstattungsunternehmen zurücksenden).

Mehrwertsteuerrückerstattungsverfahren für Touristen in Deutschland

Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über die wichtigsten Schritte zur Beantragung einer Mehrwertsteuerrückerstattung in Deutschland als Tourist:

  1. Erhalt der Ausfuhrpapiere im Geschäft: Beim Kauf muss der Reisende sich vergewissern, dass der Händler steuerfreies Einkaufen anbietet, und die Ausfuhrbescheinigung verlangen. Der Händler füllt das Formular mit den Passdaten des Reisenden aus und fügt den Originalbeleg bei. 
  2. Vorbereitung der Waren für die Ausreise: Die Waren müssen für die Kontrolle durch den deutschen Zoll bereitliegen. Im aufgegebenen Gepäck verpackte Artikel müssen vor der Gepäckaufgabe dem Zoll vorgelegt werden. Artikel im Handgepäck werden in der Regel nach der Sicherheitskontrolle vorgelegt, je nach den Verfahren des Flughafens. Alle Waren sollten unbenutzt und, wenn möglich, in der Originalverpackung bleiben.
  3. Zollabfertigung beim Verlassen der EU: Der Reisende muss die Waren, den Kaufbeleg, den Reisepass und das Ausfuhrformular beim Verlassen der EU dem deutschen Zoll zur Abfertigung vorlegen. Dieser Zollstempel ist kostenlos und für die Erstattung der Mehrwertsteuer zwingend erforderlich. Wenn der Stempel fehlt, ist eine Erstattung in der Regel nicht möglich, und eine Nachzertifizierung nach der Abreise ist selten und kostspielig. 
  4. Erhalt der Mehrwertsteuerrückerstattung: Nach der Zollabfertigung können Reisende ihre Rückerstattung an den Rückerstattungsschaltern des Flughafens in bar oder auf eine Karte erhalten, wobei Servicegebühren anfallen. Alternativ können das abgestempelte Formular und die Quittung an den Einzelhändler oder das Rückerstattungsunternehmen geschickt werden, wodurch die Rückerstattung innerhalb weniger Wochen auf das gewählte Bankkonto oder die gewählte Karte überwiesen wird.

Mehrwertsteuer: Rückerstattbare vs. nicht erstattungsfähige Ausgaben

Häufige Kategorien erstattungsfähiger Ausgaben

  • Kleidung & Schuhe (z. B. Jacken, Sneaker)
  • Taschen & Accessoires (z. B. Handtaschen, Gürtel)
  • Elektronik (z. B. Smartphone, Kamera, Kopfhörer)
  • Schmuck & Uhren
  • Kosmetik & Parfum (am besten ungeöffnet)
  • Souvenirs & Geschenke (z. B. Spielwaren, Dekoartikel)
  • Haushaltswaren (z. B. Küchenzubehör, kleine Geräte)
  • Sport- & Outdoorartikel (z. B. Kleidung, Ausrüstung)

Möglicherweise eingeschränkte oder ausgeschlossene Kategorien

Deutschland (wie viele andere Länder auch) kann die Erstattung für bestimmte Posten einschränken, darunter:

  • Dienstleistungen (typisch nicht erstattungsfähig): Hotel, Restaurant, Touren, Tickets, Transport (Bahn/Taxi/ÖPNV)
  • Kraftstoff & verbrauchsnahe Fahrzeugprodukte (z. B. Benzin/Diesel, Motoröl)
  • Waren, die bereits genutzt/verbraucht wurden (z. B. getragene Kleidung, angebrochene Kosmetik)
  • Lebensmittel & Verbrauchsgüter (praktisch oft problematisch, weil „Verbrauch vor Ort“ nahe liegt)
  • Tabak & Alkohol (je nach Händler/Tax-Free-Anbieter oft eingeschränkt)
  • Online-Käufe/Versand nach Hause (Sonderfall: häufig kein klassisches Tax-Free im Reiseverkehr; der Prozess hängt vom Händler ab)

Fazit

Die Mehrwertsteuerrückerstattung in Deutschland ermöglicht berechtigten Nicht-EU-Touristen, die auf bestimmte Waren gezahlte deutsche Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, sofern die Waren außerhalb der EU genutzt bzw. verbraucht werden. 

Voraussetzung ist, dass es sich um persönliche Einkäufe handelt, die aus der EU ausgeführt werden. Außerdem gelten Mindestkaufbeträge und eine verpflichtende Zollbestätigung (Validierung/Stempel) bei der Ausreise.

Frequently Asked Questions

Wie hoch ist der Mindestkaufbetrag, um als Tourist in Deutschland eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu erhalten?

Der Mindestkaufbetrag beträgt 50,01 € inklusive Mehrwertsteuer pro Geschäft und pro Kassenbon. Kassenbons können nicht kombiniert werden, und Einkäufe im Wert von 50 € oder weniger sind nicht mehrwertsteuerrückerstattungsfähig.

Wer kann in Deutschland eine Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen beantragen?

Nur Kurzzeitbesucher mit ständigem Wohnsitz außerhalb der EU können eine Rückerstattung beantragen. Einwohner des Vereinigten Königreichs sind berechtigt, während Einwohner der EU in der Regel nicht berechtigt sind. Es sei denn, sie verlassen die EU für mehr als 12 Monate.

Welche Waren sind nicht mehrwertsteuerrückerstattungsfähig?

In Deutschland in Anspruch genommene Dienstleistungen, fahrzeugbezogene Artikel (Kraftstoff, Ersatzteile), gebrauchte oder verbrauchte Waren und Artikel, die nicht physisch aus der EU ausgeführt werden, sind nicht mehrwertsteuerrückerstattungsfähig.

Wie lange dauert es, bis man die Mehrwertsteuerrückerstattung erhält?

Touristenrückerstattungen erfolgen sofort am Flughafen oder dauern 4–8 Wochen per Post. Komplexe oder beanstandete Anträge können jedoch bis zu 6–8 Monate dauern.

Meine deutsche Mehrwertsteuerrückerstattung wurde teilweise abgelehnt. Warum passiert das und was kann ich tun?

Kontaktieren Sie zuerst den Händler und reichen fehlende Unterlagen nach; ohne Zollvalidierung ist eine Erstattung in der Regel nicht möglich.

Index